Für alle Rechtsverhältnisse, die von der HETTENBACH GMBH & CO KG, nachfolgend Agentur genannt, bezüglich der Schaltung von Anzeigen in Zeitungen oder online in Internetplattformen mit Auftraggebern eingegangen werden, gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) als verbindlich vereinbart.

Abweichende Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese von der Agentur im Einzelfall ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

  1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbung treibenden Auftraggebers in einer Zeitung oder online in einem Internetportal zum Zweck der Verbreitung.
  2. Für die Richtigkeit des Anzeigentextes und die einwandfreie Qualität der Vorlagendateien sowie deren rechtzeitige Lieferung ist der Auftraggeber verantwortlich. Farbanzeigen sind nur mit mitgeliefertem Originalandruck farbverbindlich. Ist kein Format angegeben, ist die tatsächliche Abdruckhöhe Grundlage der Berechnung.
  3. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen oder telefonisch veranlassten Änderungen übernimmt die Agentur keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
  4. Die Agentur sorgt für die einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Ungeeignete oder beschädigte Vorlagendateien werden dem Auftraggeber zurückgesandt. Sind etwaige Mängel nicht sofort, sondern erst nach der Veröffentlichung erkennbar, hat der Auftraggeber keinerlei Ersatzansprüche.
  5. Ein Ersatzanspruch des Auftraggebers für eine ganz oder teilweise unrichtige Wiedergabe seiner Anzeigen besteht nur in der Höhe, in der dieser der Agentur für den Auftrag von einem Verlag oder Internetportal gewährt wird.
  6. Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen oder Seiten kann nicht garantiert werden.
  7. Die endgültige Annahme des Auftrags erfolgt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Agentur. Die Agentur behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft, der technischen Form, aus Termingründen, Platzgründen oder aus sonstigen Gründen abzulehnen.
  8. Probeabzüge werden nur auf besonderen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Abzüge. Gehen diese nicht fristgemäß bei der Agentur ein, so gilt die Druckgenehmigung als erteilt.
  9. Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Anfertigung bestellter Vorlagendateien gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  10. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Vorlagendateien endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.
  11. Im Kennzifferverkehr werden die bei der Agentur eingehenden Angebote als gewöhnliche Briefe weitergeleitet. Der Auftraggeber haftet für die ordnungsgemäße Rücksendung etwaiger Unterlagen wie Lichtbilder, Zeugnisse, etc.
  12. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nicht vereinbart werden.
  13. Die Agentur liefert auf Wunsch nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Beleg oder einen Online-Ausdruck.
  14. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist.
  15. Der Auftraggeber hat nur dann Anspruch auf einen Nachlass, wenn er von vornherein einen Auftrag abgeschlossen hat, der zu einem Nachlass berechtigt, und wenn dieser Auftrag innerhalb eines Jahres abgewickelt wird. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
  16. Höhere Gewalt und Betriebsstörungen entbinden die Agentur von ihren Verpflichtungen. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, welche die Agentur nicht zu verantworten hat, so hat der Auftraggeber (unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten) der Agentur den Unterschied zwischen dem evtl. gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zurückzuerstatten.
  17. Anzeigenaufträge werden von der Agentur nur gegen Vorauszahlung angenommen und deren Veröffentlichung erst nach Eingang der Zahlung veranlasst. Falls ein Auftraggeber mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur keine Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung unmittelbar nach Veröffentlichung der Anzeige (bei Mehrfachaufträgen nach Erscheinen der ersten Anzeige) fällig und ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
  18. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet; die Agentur kann die weitere Ausführung des Auftrages zurückstellen, bis die Zahlung geleistet ist. Bei Einziehung der Rechnungsbeträge durch Zahlungsbefehl, Klage, in Konkursfällen und bei Zwangsvergleich entfallen evtl. Nachlässe jeglicher Art.
  19. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heilbronn.
  20. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.